Informationen zum Jugendschutz bei Wildfire Music – Veranstaltungen

Wildfire Music legt größten Wert auf den Schutz und das Wohl von jungen Menschen. Als Konzert- und Tourneeveranstalter sind wir verpflichtet, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) strikt einzuhalten. Unser Ziel ist es, Jugendlichen ein sicheres und verantwortungsbewusstes Umfeld zu bieten, in dem sie Kunst, Kultur und Musik genießen können. Wir setzen auf Alterskontrollen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, um eine sichere Atmosphäre für alle Besucher zu schaffen.

Wir bitten Eltern und Erziehungsberechtigte, uns in der Umsetzung unserer Richtlinien zu unterstützen.

Unsere Jugendschutzregelungen:

Zutritt ohne Begleitperson – nach Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Krankenkarte).

Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Das Formular findest du HIER zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit.

Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu unseren Veranstaltungen, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, nicht gestattet.

Der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Alkoholische Getränke (Bier, Wein, Sekt) dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden. Der Verkauf von Spirituosen und Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren ist verboten.

Wildfire Music übernimmt keine Verantwortung für Jugendliche, die sich außerhalb der regulären Veranstaltungszeiten ohne Begleitung oder Erlaubnis auf dem Gelände aufhalten.

Wir danken für dein Verständnis und deine Unterstützung, um eine sichere und verantwortungsvolle Eventkultur zu fördern.

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